[PKS Polizeiliche Kriminalstatistik 2015 2016] Vergewaltigungsstatistik – angebliche Taten/Täter – 41. Strafverteidigertag in Bremen »Immer wieder Köln?« – Bremen 2016: NDTV 50,5% !

Leider lagen zum 41. Strafverteidigertag (2017 in Bremen) noch nicht alle Zahlen der LKA vor (bemerkenswert: gerade die kleinen ostdeutschen Ländern mit ohnehin den geringsten Vergewaltigungsraten brauchen traditionell besonders lange und vergraben sie dann auch noch – völliger Nonsens – in den aggreggierten Zahlen der Eingriffe in die sexuelle Selbstbestimmung, sodaß man auf die Zahlen der PKS des BKA im Mai 2017 warten müßte). Aber da gerade BREMEN bisher (siehe Tabelle!) akzuell den Vogel bzgl. des Anteils der NICHT_DEUTSCHEN TATVERDÄCHTIGEN abschießt, hier schon einmal eine Zusammenstellung dessen, was wir bisher wissen. Es mag jeder für sich selbst entscheiden, inwieweit der in Gesetz gegossene toxische Feminismus oder die Flüchtlingswelle oder der Anti-Islam für den Anstieg der angeblichen Fälle (=Anzeigen) mehr oder weniger verantwortlich ist. Fest steht, dass die VERURTEILTENzahlen seit Jahren im Einklang mit der demographischen Entwicklung rückläufig sind.

BTW: Mal ehrlich : Wenn SIE Katarina Barley, Faisal Kawusi, Kaya Yanar, Michael Öztürk, Boris Müller oder Izak Popov hießen und der Vergewaltigung (gar falsch!) bezichtigt werden würden UND die DOPPELTE Staatsangehörigkeit besitzen würden, würden SIE sich nicht als DEUTSCHE(r) als TV, Beschuldigter, gar später Angeklagter regisitrieren lassen. Na, also…. !!!!

Bei den bereits vorliegenden ‚Tatzahlen‘ aus NRW sind die vermeintlichen Silvesterereignisse in 2016 (Es gilt das Anzeigeerstattungsdatum!) eingepreist. Die Bezeichnung als OPFER (in der PKS) ist genausowenig mit der Unschuldsvermtung zu vereinbaren, wie der Begriff Tat oder Fall. Tatsächlich hat die Polizei und STA nicht eeinen Täter zu ermitteln, sondern OB es überhaupt eine Tat gegeben hat. Wenn Sie der kleine Unterschied wundert, lieber Leser/liebe Leserin, so wundert mich das nicht. (siehe Bremer Erklärung von rund 800 Strafverteidigern) Es zeigt nur, wieweit die jahrzehntelange Gehirnwäsche des toxischen Feminismus bereits gedrungen sind. Bisherige Nicht-Rücktritte von Dauerumfaller Noch-Justizminister Maas und seiner Noch-Kollegin Schwesig, die sich bis heute nicht von ihrer voreiliegen Mitgliedschaft zum #TeamGinaLisa distanziert hat, zeigen im Übrigen nur allzu deutlich, was hier über Jahre rechtstaatlich aus dem Ruder gelaufen ist. Sie werden aber auch mit ein zentraler Grund sein, warum Pro-Forma-Gerechtigkeitsapostel Martin Schulz die geheime Bundestagswahl ohne unter die unter Generalverdacht gestellten Männer nicht gewinnen wird ! Die bisher noch durchweg unter dem Bundesschnitt liegenden Werte im OSTEN sollten eigentlich auch dem letzten Deppen in der sogenannten SPD, bei den sogenannten LINKEN und sogenannten GRÜNEN zu denken geben…. Es sollte eiegntlich niemanden wundern, dass ‚man‘ diesbezüglichh nun wirklich keien westdeutschen, insbesondere keine Kölner oder Bremener Verhältnisse haben möchte…. oder?

(CHART ‚vor Köln‘ ! – da die angeblichen Vergewaltigungen in der Silvesternacht bundesweit erst in 2016 registriert wurden !)

AG 2 : »Immer wieder Köln?«
Von Frauenrechten, Sexualität und Strafbarkeitslücken

1. Die gesetzliche Neuregelung der §§ 177 n.F, § 184 i und § 184 j StGB ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich, wenn nicht verfassungswidrig. Die Neuregelungen entsprechen nicht dem Bestimmtheitsgebot, dem Gleichheitsgrundsatz, dem Rechtsstaatsprinzip und wegen der Überregulierung auch nicht dem allgemeinen Freiheitsgrundrecht. Die Normen müssen dringend durch Experten in Ruhe überarbeitet und neu gefasst werden.
2. Die Erwartungen von Frauenverbänden usw. die mit dem Gesetz verknüpft werden (Stärkung von Frauenrechten, Schließung von Strafbarkeitslücken, Beweiserleichterungen) können und werden mit der Neuregelung nicht erfüllt werden.
a) Das hinter dem Gesetz stehende idealisierte Opferbild stimmt mit den tatsächlichen Tatumständen und den tatsächlich Betroffenen nicht überein.
b) Es gibt keine Schließung von »Lücken« durch das Gesetz; das Gesetz leitet vielmehr einen Paradigmenwechsel ein und regelt etwas systematisch anderes – ein Mehr (nicht nur bloß Lückenschließung).
c) Beweiserleichterungen werden nicht eintreten, im Gegenteil; vielmehr muss aus Amtsaufklärungsgründen die Situation des »entgegenstehenden Willens« ganz genau ermittelt werden; es wird daher der gegenteilige Effekt eintreten.
d) Das politische Konzept des »Opfers« ist mit der juristischen Sicht der Unschuldsvermutung unvereinbar; durch diese Inkompatibilität werden unlösbare Probleme in das Strafverfahren hineingetragen.
e) Das neue Recht wird hohe Erwartungen zwangsläufig enttäuschen und das wird zu neuen Erwartungen an Gesetzesverschärfungen und an strafprozessuale Änderungen (Beweiserleichterungen) wecken.
3. Die gesetzliche Neuregelung führt zu einer faktischen Abschaffung des nemo-tenetur-Grundsatzes. (Verteidigungsansätze sind meist nur noch mit einer Einlassung möglich.)
4. Obwohl die rechtspolitische Diskussion um das Thema sexuelle Gewalt kreist, ist empirisch keine Gewaltzunahme, sondern das Gegenteil nachweisbar.
5. Eine lebenswerte, spannende und erfüllte Sexualität muss geschützt werden. Sie muss vor dem Zugriff, der Kontrolle und der Einmischung des Staates geschützt werden.
6. Symbolpolitik, wie sie die Gesetzesänderungen im Sexualstrafrecht prägt, ist abzulehnen.
7. Der Tatbestand des § 177 n.F. StGB stellt Handlungen unter Strafe, für die keine Fallbeispiele denkbar sind; er ist dogmatisch nicht durchdacht, weist Brüche auf und geht auf eine Fallanalyse des Bundesverbandes Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) mit zurück, die Gefühle statt Fakten bedient.

AUCH INTERESSANT:
Ergebnisse der AG 1:
„Freispruch? Freispruch!“
http://www.strafverteidigervereinigungen.org/Strafverteidigertage/strafverteidigertag2017.html

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